CHIP
November 2001
Ideen-Klau kommt teuer zu stehen
Immer noch sehen viele
Zeitgenossen fremde Webseiten als Selbstbedienungsladen für die eigene
Homepage an.
Doch das kann wirklich ins Geld gehen.
Jeder ambitionierte Homepage-Bastler steht irgendwann vor dieser Frage : Mit
welchen Bild - oder Textelementen kann ich
meine Homepage aufwerten, ohne dabei gegen das Urheberrecht zu verstoßen ?
Grundsätzlich gilt : Programme, Texte, Bilder, Grafiken, Musikstücke oder
Datenbanken, die sich von fremden Webseiten
downloaden lassen, sind urheberrechtlich geschützt. Für ihre
Weiterverwertung ist die Erlaubnis des Urhebers erforderlich.
Ausnahme : Die Weiterverwendung dieser Web-Elemente ist ausdrücklich
gestattet.
Wer den Namen des Urhebers nicht direkt auf der Webseite findet, sollte sich
an den Site-Betreiber wenden.
Bei Musiktiteln ist die (gebührenpflichtige) Erlaubnis der GEMA notwendig.
Bilder, Fotografien und alles,
was unter “bildende Kunst” fällt, kann der Künstler selbst, dessen
Vertriebsgesellschaft oder VG Bild-Kunst freigeben.
Wer Software, Texte oder Datenbanken illegal kopiert, muss mit Konsequenzen
rechnen.
Was im schlimmsten Fall passieren kann :
> Eine Unterlassungserklärung, meist begleitet von einer entsprechenden
Anwaltsrechnung, flattert ins Haus.
Handelt es sich beim Streitfall eindeutig um Urheberrechtsklau, muß der
Betroffene die Anwaltskosten tragen.
> Wer die Unterlassungserklärung nicht unterschreibt, riskiert einen
teuren Prozess.
> Der geschädigte Urheber kann jederzeit Schadensersatz fordern.Der
Betrag liegt in der Höhe des Honorarausfalls.
Dazu kommt ein Aufschlag für die Kosten, die zur Verfolgung der
Urheberrechtsverletzung angefallen sind.
> Der geschädigte Urheber kann zudem Strafanzeige stellen.
Unwissenheit schützt dabei ebenso wenig vor Strafe wie die Rechtfertigung
eines ertappten Sünders, für den
Geschädigten “Werbung gemacht” zu haben.
(Quelle : Rechtsanwältin Heike Sommer)